Schloss Mainau auf der Blumeninsel

Erklärung zur Barrierefreiheit


Die Mainau GmbH ist bemüht, ihre digitalen Angebote in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Onlineshop https://shop.mainau.de/.


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Onlineshop ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar. Er erfüllt mindestens die Anforderungen der WCAG Stufe AA.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.


2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.05.2025 erstellt. Die letzte Überprüfung der Erklärung erfolgte am 23.02.2026.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.


3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Solltest du Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unseres Onlineshops auffallen, wende dich gerne an uns. Beschreibe uns dabei bitte den oder die beobachteten Mängel. Du kannst uns anrufen, schreiben oder eine E-Mail senden:

Mainau GmbH
78465 Insel Mainau
Deutschland
Telefon: 07531-303-0
E-Mail: info@mainau.de


4. Schlichtungsverfahren

Wenn du der Meinung bist, dass unser Onlineshop nicht barrierefrei zugänglich ist, kannst du unsere in Ziffer 3 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir dir nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang deine Anfrage antworten, kannst du dich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichst du wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.